Diversity
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich am Unternehmensinteresse aus und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Deshalb berücksichtigt der Aufsichtsrat bei seiner Zusammensetzung insbesondere die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Daneben soll die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt nach Auffassung des Aufsichtsrats den Grundsätzen der Vielfalt („Diversity“) entsprechen. In diesem Zusammenhang strebt der Aufsichtsrat auch eine angemessene Beteiligung von Frauen an.
Dementsprechend hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 16,6 % festgelegt. Bei der Prüfung potenzieller Kandidaten für den Aufsichtsrat sollen qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess einbezogen und bei den Wahlvorschlägen angemessen berücksichtigt werden. Bei gleicher Qualifikation mehrerer Kandidaten ist zu prüfen, ob einer Kandidatin im Hinblick auf eine angemessene Beteiligung von Frauen der Vorzug zu geben ist. Der Aufsichtsrat hält eine Beteiligung von Frauen in diesem Umfang mit Blick auf die Zusammensetzung der sonstigen Führungskräfte der Gesellschaft und mit Blick auf andere Unternehmen der Branche für angemessen.
Im Vorstand der HanseYachts AG sind zum 30. Juni 2022 keine Frauen vertreten. Für den Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat eine Zielquote für den Anteil von Frauen im Vorstand von 33,3 % definiert. Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands liegt der Anteil der weiblichen Führungskräfte bei 15 %. Ein Anteil von 21 % soll bis zum 30. Juni 2018 erreicht werden.